Wir wissen, welche Meldepflichten, Fristen und Folgeverfahren typischerweise drohen, vom Disziplinarverfahren bis zum Berufsgerichtsverfahren. Dadurch können wir rechtzeitig Weichen stellen, Fehler verhindern und die entscheidenden Punkte im Verfahren gezielt adressieren. Das verschafft Ihnen einen spürbaren Vorsprung in einer Phase, in der jede falsche Aussage teuer werden kann.
Berliner Strafverteidiger
Ihr Anwalt für Strafrecht
Fachanwälte für Strafrecht. Spezialisiert auf komplexe Strafverfahren in ganz Deutschland.
Problem
Sie haben eine Anzeige und die Vorladung per Post erhalten? Was jetzt zu tun ist:
Unter strafrechtlichem Verdacht? Jede Sekunde zählt.
Eine strafrechtliche Anschuldigung verändert Ihr Leben von einem Moment auf den anderen. Ob Delikte im Sexualstrafrecht, Steuerstrafrecht, ein BTM-Verstoß oder ein Verkehrsdelikt. Ein Ermittlungsverfahren gegen Sie kann eine Kaskade existenzbedrohender Konsequenzen auslösen: Hausdurchsuchungen, berufliche Suspendierung, Verlust der Reputation, eine negative mediale Berichterstattung, hohe Geldstrafen oder jahrelange Freiheitsstrafen.
Für viele unserer Mandanten, egal ob Unternehmer, Ingenieur, Ärzte, Beamte, Führungskräfte oder Angestellter, bedeutet eine strafrechtliche Verurteilung nicht nur den Verlust der persönlichen Freiheit, sondern das Ende ihrer beruflichen Existenz: Approbationsentzug, Verlust der Pensionsansprüche, Disziplinarverfahren, Berufsverbote.
Die Statistik ist alarmierend: 2023 wurden in Deutschland über 910.000 Straftaten zur Anklage gebracht. Die Verurteilungsquote liegt bei etwa 82 %. Ein Wert, der die Notwendigkeit einer hochspezialisierten Verteidigung von der ersten Sekunde an unterstreicht. Der Ausgang eines Strafverfahrens wird oft in den ersten 48 Stunden nach Bekanntwerden der Vorwürfe entschieden. Aussagen ohne anwaltlichen Beistand, unüberlegte Reaktionen auf Vorladungen oder naive Kooperation mit Ermittlungsbehörden besiegeln Ihr Schicksal, bevor Sie die Tragweite überhaupt erfassen.
Auch 2024 zeigt sich ein sehr ähnliches Bild: Bei rund 5,49 Millionen neu eingeleiteten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wurden in etwa 7 % der Fälle Anklage erhoben und in rund 10 % ein Strafbefehl beantragt. Damit liegt die Größenordnung weiterhin bei rund 900.000 Verfahren, die in Richtung gerichtlicher Entscheidung geführt werden. Zudem wurden 2024 rund 632.100 Personen rechtskräftig verurteilt. Die Wahl des richtigen Anwalts macht den Unterschied aus.
Wichtig:
Machen Sie keine Aussage zur Sache, erscheinen Sie nicht zu Polizeivorladungen und nehmen Sie keine Telefonate mit Ermittlungsbehörden entgegen, bevor Sie mit einem Fachanwalt für Strafrecht gesprochen haben. Jedes Wort kann und wird gegen Sie verwendet werden.
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Das sagen unsere Mandanten
Delikte und Konsequenzen
Häufige Vorwürfe im Strafrecht
Das Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen, die zentrale Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Eigentum und Vermögen schützen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die häufigsten Vorwürfe, in denen wir Mandanten verteidigen.
Sexualstrafrecht: Vorwürfe mit existenzvernichtender Wirkung
Sexualdelikte zählen zu den schwerwiegendsten Vorwürfen im deutschen Strafrecht. Schon der Verdacht kann gravierende Folgen haben und erfordert eine besonders präzise und diskrete Verteidigung. Die gesellschaftliche Stigmatisierung ist massiv, die Strafrahmen sind hoch, und die Beweislage ist häufig schwach (Aussage-gegen-Aussage). Wir verteidigen u.a. in folgenden Fällen:
- Sexuelle Nötigung (§ 177 StGB):
Sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person. Seit der „Nein heißt Nein”-Reform 2016 bereits strafbar, wenn keine Gewalt angewendet wurde.
- Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB):
Besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung, z.B. bei Beischlaf oder gemeinschaftlicher Begehung.
- Sexueller Missbrauch (§§ 176 ff. StGB):
Sexuelle Handlungen an Personen unter 14 Jahren.
- Besitz und Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie (§§ 184b, 184c StGB):
Bereits der Besitz ist strafbar. Häufig Gegenstand von Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen.
- Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB):
Unerwünschte körperliche Berührungen sexueller Natur.
- Cybergrooming (§ 176b StGB):
Anbahnung sexueller Kontakte zu Kindern über das Internet.
- Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB):
Sich vor anderen Personen entblößen.
- Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses (§ 174c StGB):
Für Ärzte, Therapeuten, Pfleger mit besonderer Bedeutung.
Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG): Drogendelikte mit hohen Strafrahmen
Das Betäubungsmittelstrafrecht gehört zu den härtesten Bereichen des deutschen Strafrechts. Bereits geringe Mengen können zu Freiheitsstrafen führen. Wir sind sehr erfahrene Anwälte für BTM-Verstöße in Berlin und bundesweit. Hier ein kleiner Auszug der BtM verstöße wir verteidigen:
- Besitz von Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG):
Cannabis, Kokain, Amphetamine, MDMA, LSD, synthetische Drogen.
- Handel und Weitergabe (§ 29 BtMG):
Bereits die unentgeltliche Abgabe gilt als Handel.
- Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a BtMG):
Entscheidend sind die Grenzwerte für „nicht geringe Mengen” (z.B. Cannabis: 7,5 g THC, Kokain: 5 g, Heroin: 1,5 g).
- Bandenmäßiger Handel (§ 30a BtMG):
Organisierter Drogenhandel.
- Anbau und Herstellung (§ 29 BtMG):
Auch Cannabis-Anbau für Eigenkonsum ist strafbar (seit April 2024 teilweise entkriminalisiert unter bestimmten Bedingungen).
Steuerstrafrecht: Komplexe Wirtschaftsdelikte mit ruinösen Folgen
Steuerstrafrecht ist eines der komplexesten Bereiche im Strafrecht. Steuerhinterziehung kann zu jahrelangen Freiheitsstrafen und existenzbedrohenden Nachzahlungen führen. Wir arbeiten eng mit Steuerberatern zusammen und kennen die wirtschaftlichen Zusammenhänge. Hier ein kleiner Auszug welche Steuerstraftaten wir verteidigen:
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO):
Vorsätzliche falsche oder unvollständige Angaben gegenüber Finanzbehörden.
- Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO):
Fahrlässige Falschangaben.
- Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit:
Verstoß gegen Meldepflichten, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen.
- Umsatzsteuerbetrug:
Systematischer Betrug mit Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Behördenstraftaten (Amtsdelikte): Spezialverteidigung für Beamte
Beamte und Amtsträger unterliegen besonderen strafrechtlichen Pflichten. Verstöße führen zu Strafverfahren und gleichzeitigen Disziplinarverfahren.
- Aussageerpressung und Falschbeurkundung im Amt (§§ 343, 348 StGB):
Manipulation von Protokollen oder Zeugenaussagen.
- Rechtsbeugung (§ 339 StGB):
Vorsätzliche Fehlentscheidungen von Richtern oder Staatsanwälten.
- Vorteilsnahme und Bestechlichkeit (§§ 331, 332 StGB):
Annahme von Vorteilen durch Amtsträger.
- Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB):
Weitergabe vertraulicher Informationen.
Urkundenfälschung und Betrug: Häufige Wirtschaftsdelikte
Urkundenfälschung und Betrug zählen zu den häufigsten Wirtschaftsdelikten in Deutschland und werden von Polizei und Staatsanwaltschaft konsequent verfolgt. Oft geht es um Verträge, Rechnungen, Nachweise oder digitale Dokumente, die im Ermittlungsverfahren schnell falsch bewertet werden können. Eine frühe Strafverteidigung ist entscheidend, um Aktenlage, Beweise und Einlassung taktisch sauber zu steuern.
- Urkundenfälschung (§ 267 StGB):
Fälschung von Ausweisen, Pässen, Zeugnissen, Rechnungen.
- Missbrauch von Ausweispapieren (§ 281 StGB):
Verwendung fremder oder gefälschter Dokumente.
- Missbräuchliche Nutzung von Amtsbefugnissen:
Fälschung von Gesundheitszeugnissen, Attesten, Bescheinigungen.
- Betrug (§ 263 StGB):
Täuschung zur Erlangung eines Vermögensvorteils.
- Computerbetrug (§ 263a StGB):
Manipulation von Datenverarbeitungsvorgängen.
Körperverletzungsdelikte:
Körperverletzungsdelikte entstehen häufig aus Konfliktsituationen und eskalieren im Verfahren schneller, als viele erwarten. Aussagen von Zeugen, medizinische Befunde und die Frage von Notwehr oder Provokation sind oft entscheidend für den Ausgang. Wir prüfen die Beweislage präzise und entwickeln eine Strategie, die auf Einstellung, Strafmilderung oder Freispruch ausgerichtet ist.
- Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB):
Schläge, Tritte, körperliche Misshandlungen.
- Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Mit Waffe, gefährlichem Werkzeug oder von mehreren gemeinschaftlich.
- Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): Dauerhafter Verlust von Sinnesorganen, Gliedmaßen oder erhebliche Entstellung.
- Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB): Tod des Opfers als Folge der Körperverletzung.
- Häusliche Gewalt: Besondere Brisanz durch Nähebeziehung, oft mit Kontaktverboten und Wohnungsverweisen.
Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht. Delikte im Straßenverkehr:
Verkehrsdelikte können nicht nur zu Freiheitsstrafen, sondern auch zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Für viele Mandanten das existenzielle Ende ihrer beruflichen Tätigkeit.
- Fahrerflucht / Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB):
Bereits das Verlassen der Unfallstelle ohne Schadensregulierung ist strafbar.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG):
Fahren trotz Entzug oder ohne jemals eine Fahrerlaubnis besessen zu haben.
- Fahrlässige Körperverletzung / Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr (§§ 229, 222 StGB):
Unfälle mit Verletzten oder Toten durch grobe Verkehrsverstöße.
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB):
Rücksichtsloses Fahren, Rasen, grobe Verkehrsverstöße.
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss:
ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille Straftat.
Weitere Delikte im Strafrecht
Nicht jedes Strafverfahren fällt in eine klare Kategorie, die Risiken sind dennoch erheblich. Ob Vorladung, Durchsuchung oder Strafbefehl, häufig entscheidet der erste Schritt über den weiteren Verlauf. Wir übernehmen die Verteidigung in sämtlichen Bereichen des Strafrechts und sorgen für eine klare, strukturierte Strategie auf Basis der Aktenlage.
- Widerstand gegen die Staatsgewalt (§ 113 StGB):
Widerstand gegen Polizeibeamte.
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB):
Beschädigung fremder Sachen.
- Brandstiftung (§ 306 StGB):
Vorsätzliche Inbrandsetzung.
- Bedrohung (§ 241 StGB):
Androhung von Straftaten gegen Leib, Leben oder Freiheit.
- Einbruchdiebstahl und Raub (§§ 243, 249 StGB):
Diebstahl mit Einbruch oder unter Gewaltanwendung.
- Räuberische Erpressung (§ 255 StGB):
Erpressung unter Gewaltanwendung.
- Unerlaubte Weitergabe von Bildaufnahmen (§ 201a StGB):
Verbreitung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung („Revenge Porn”).
- Jugendstraftaten und Jugendstrafrecht:
Für Beschuldigte zwischen 14 und 21 Jahren gelten besondere Regelungen mit erzieherischem Schwerpunkt.
Wichtiger Hinweis:
Unser Ziel ist stets, eine Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren, einen Freispruch oder eine minimale Strafe mit Bewährung zu erreichen.
LEISTUNGEN
Unser Leistungsspektrum: Von der Soforthilfe bis zum Bundesgerichtshof
Unsere Taktik: Von der Erstberatung bis zum Freispruch
Ihre wichtigsten Vorteile auf einem Blick:
- Soforthilfe innerhalb 24h nach Vorladung/Anklage/Verhaftung
- Spezialisierte Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien
- Ziel: Freispruch, Einstellung im Ermittlungsverfahren oder Strafminimierung
- Standorte: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main. Bundesweite Vertretung
Soforthilfe nach Vorladung oder Anklage
Sie haben eine polizeiliche Vorladung oder einen Anhörungsbogen als Beschuldigter erhalten? Melden Sie sich umgehend bei uns. Wir bieten Ihnen kurzfristig eine kompetente Erstberatung, in der wir Ihren Fall analysieren und das weitere Vorgehen besprechen.
Das erste Beratungsgespräch kann telefonisch, per Video oder persönlich stattfinden. In diesem vertraulichen Gespräch erhalten Sie eine realistische Einschätzung Ihrer Situation ohne falsche Versprechungen. Wir erklären Ihnen verständlich, welche Strafandrohung im Raum steht und entwickeln eine konkrete Verteidigungsstrategie. Bei dringenden Terminen wie einer bevorstehenden Polizeivorladung oder drohenden Hausdurchsuchung geben wir Ihnen sofortige Verhaltenstipps. Die Erstberatung ist mit einer fairen Pauschale abgegolten.
Mandatsübernahme & Strategieentwicklung
Entscheiden Sie sich für uns, übernehmen wir Ihre Verteidigung vollumfänglich. Wir kümmern uns um alle Kontakte mit Ermittlungsbehörden und Gerichten, sodass Sie persönlich maximal entlastet werden. Für Ihren Fall entwickeln wir eine intelligente Verteidigungsstrategie mit einem klaren Ziel: Verfahrenseinstellung, Freispruch oder im Fall eines strategischen Geständnisses eine minimale Strafe.
Dank unserer Spezialisierung können wir viele Verfahren bereits im Ermittlungsstadium diskret beenden, bevor es überhaupt zur Anklage kommt. Diese frühe Intervention ist oft der entscheidende Faktor für ein positives Ergebnis.
Verteidigung in allen Verfahrensstadien
Sollte es zur Anklage und Hauptverhandlung kommen, vertreten wir Sie engagiert vor Gericht. Wir sind täglich in Strafprozessen präsent und kennen die Abläufe, Richter und lokalen Gegebenheiten exakt. Vom ersten Einspruch gegen einen Haftbefehl über die Akteneinsicht und Beweissicherung bis zur Hauptverhandlung begleiten wir Sie durch alle Instanzen. Falls nötig, führen wir Berufung oder Revision durch.
Wenn unsere Strategie vorsieht, dass Sie aussagen, bereiten wir Sie intensiv darauf vor. In der Verhandlung stehen wir an Ihrer Seite und schaffen durch professionelle Argumentation und strategische Beweisanträge systematisch Zweifel an der Anschuldigung. Unser Ziel ist es, den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten” wirksam durchzusetzen.
Mandantenbetreuung & Erreichbarkeit
Während des gesamten Mandats halten wir Sie kontinuierlich auf dem Laufenden. Sie erhalten Kopien aller relevanten Dokumente und wir erklären Ihnen jeden Verfahrensschritt verständlich. Bei Fragen oder neuen Entwicklungen können Sie uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Gerade in emotional belastenden Situationen wie vor einer Zeugenvernehmung oder Gutachter-Untersuchung sind wir immer ansprechbar. Diese enge Betreuung gibt vielen Mandanten Sicherheit in einer schwierigen Phase. Selbstverständlich können Sie auch persönliche Termine in unseren Kanzleien in Berlin (Kurfürstendamm 61), Hamburg oder Frankfurt am Main vereinbaren.
Je früher wir eingreifen, desto mehr Handlungsspielraum haben wir. Zögern Sie nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine vertrauliche Erstberatung.
Fallstudien
Echte Erfolge im Strafrecht. Ein kleiner Ausschnitt unserer Erfolgsgeschichten
Fallstudie 1:
Mandant:
Leitender Arzt. Zu Unrecht wegen Vergewaltigung angezeigt.
Maßnahme:
Frühzeitige Beweisführung. Gezielte Erschütterung der Belastungszeugenaussage. Zusammenarbeit mit arbeitsrechtlichem Team zur Sicherung der Approbation.
Ergebnis:
Einstellung im Ermittlungsverfahren. Berufliche Existenz gerettet.
Fallstudie 2:
Mandant:
Mandant, Beschlagnahme von 200 g Cannabis bei Verkehrskontrolle, Vorwurf des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a BtMG), drohende Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr.
Maßnahme:
Prüfung der Durchsuchung auf Rechtmäßigkeit, Feststellung von Verfahrensfehlern bei der Beschlagnahme, Beantragung eines Beweisverwertungsverbots, intensive Vorbereitung der Hauptverhandlung.
Ergebnis:
Beweisverwertungsverbot durchgesetzt. Einstellung des Verfahrens. Keine Vorstrafe.
Fallstudie 3:
Mandant:
Polizeibeamter, Vorwurf der Körperverletzung im Amt, parallel laufendes Disziplinarverfahren mit drohender Dienstentfernung und Verlust der Pensionsansprüche.
Maßnahme:
Parallelverteidigung im Straf- und Disziplinarverfahren, intensive Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Beamtenrecht, Nachweis von Notwehr, strategische Prozessführung.
Ergebnis:
Freispruch im Strafverfahren, Einstellung des Disziplinarverfahrens, keine berufsrechtlichen Folgen, Pensionsansprüche gesichert.
STANDORTE
Wir verteidigen bundesweit
Egal, wo Sie leben:
Beim Vorwurf einer Straftat zählt nur eines: die bestmögliche Verteidigung. Unsere erfahrenen Strafverteidiger sind vor allen deutschen Gerichten zugelassen und verteidigen Mandanten bundesweit.
- Gerade im Strafrecht, wenn Existenz, Ruf und berufliche Zukunft auf dem Spiel stehen, sind höchste Professionalität und eine strategisch durchdachte Verteidigung entscheidend.
- Wir verbinden die persönliche Erreichbarkeit in Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main mit einer hochspezialisierten Verteidigung im Strafrecht. Überall in Deutschland.
Bundesweite Verteidigung vor deutschen Gerichten
Wir verteidigen Mandanten regelmäßig im gesamten Bundesgebiet, kennen die Abläufe in allen Gerichtsbezirken und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Exzellente Verteidigung im Strafrecht - unabhängig von Ihrem Wohnort
Beim Vorwurf einer Straftat stehen Freiheit, Reputation und Zukunft auf dem Spiel. Unsere Spezialisierung im Strafrecht wirkt! Ganz gleich, ob Sie aus einer Großstadt oder aus einer kleineren Gemeinde kommen.
Mandatsannahme auf modernstem Niveau: Persönlich, per Telefon oder Video-Call
Sie entscheiden, wie der erste Kontakt erfolgt: Viele Mandanten kommen gerade bei einem Vorwurf im Strafrecht persönlich in unsere Kanzleien in Berlin, Hamburg und Frankfurt am Main. Ebenso bieten wir diskrete und schnelle Beratung per Telefon oder Video-Call. Ideal, wenn Sie aus anderen Regionen Deutschlands anreisen müssten. In jedem Fall erhalten Sie eine vertrauliche, spezialisierte Erstberatung im Strafrecht und haben anschließend die Möglichkeit, weitere Termine entweder vor Ort oder digital wahrzunehmen.
FAQ
Häufige Fragen beim Vorwurf einer Straftat
Im Folgenden beantworten wir die Top 10 Fragen, die Mandanten uns im Zusammenhang mit Vorwürfen aus dem Strafrecht stellen. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren.
Nein. Als Beschuldigter haben Sie weder eine Erscheinungspflicht noch eine Aussagepflicht. Sie sind nicht verpflichtet, zur Polizei zu gehen oder Aussagen zu machen.
Was Sie tun sollten:
– Nicht ohne Anwalt aussagen. Jedes Wort kann gegen Sie verwendet werden.
– Schweigen wird nicht negativ ausgelegt. Das Gericht darf aus Ihrem Schweigen keine Rückschlüsse auf Ihre Schuld ziehen.
– Vorladung sofort an Ihren Verteidiger weiterleiten. Wir sagen den Termin ab und beantragen Akteneinsicht.
– Erst nach Prüfung der Beweislage entscheiden wir gemeinsam, ob eine Stellungnahme strategisch sinnvoll ist.
Wichtig: Alles, was Sie ohne Verteidiger sagen, kann später in der Hauptverhandlung gegen Sie verwendet werden. Selbst scheinbar harmlose Angaben können verheerende Folgen haben.
Strafrecht ist eines der komplexesten Rechtsgebiete. Viele Anwälte bieten Strafverteidigung an, beherrschen sie aber nicht.
Kritische Erfolgsfaktoren, die Spezialisten beherrschen:
– Umgang mit Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
– Einsatz aussagepsychologischer Gutachten
– Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren durchsetzen
– Beweisverwertungsverbote erkennen und durchsetzen
– Bekämpfung der Vorverurteilung
– Verhandlungsführung mit Staatsanwaltschaften
– Prozesserfahrung vor Gericht
Eine spezialisierte Verteidigung erhöht Ihre Chancen auf Verfahrenseinstellung oder Freispruch erheblich. Studien zeigen, dass Fachanwälte für Strafrecht signifikant bessere Ergebnisse erzielen als Generalisten.
Das hängt vom konkreten Vorwurf ab. Hier eine kleine Übersicht:
Sexualdelikte:
– Sexuelle Belästigung: Geldstrafe bis 2 Jahre
– Sexuelle Nötigung: 6 Monate bis 5 Jahre
– Vergewaltigung: Mind. 2 Jahre (bis 15 Jahre)
BTM-Delikte:
– Besitz: Bis 5 Jahre (bei geringen Mengen: Verfahrenseinstellung möglich)
– Handel in nicht geringer Menge: Mind. 1 Jahr (bis 15 Jahre)
Steuerstrafrecht:
Steuerhinterziehung: Geldstrafe bis 10 Jahre
Verkehrsdelikte:
– Fahrerflucht: Geldstrafe bis 3 Jahre + Führerscheinentzug
– Fahrlässige Tötung: Bis 5 Jahre
Das tatsächliche Strafmaß hängt ab von: Vorstrafen, Schwere der Tat, Geständnis, Sozialprognose, Kooperation mit Ermittlungsbehörden.
Unser Ziel: Verfahrenseinstellung, Freispruch oder minimale Strafe mit Bewährung.
Das hängt von vielen Faktoren ab. Ihre Chancen steigen signifikant bei:
– Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ohne objektive Beweise
– Frühzeitiger Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers
– Verfahrensfehlern bei Durchsuchungen oder Vernehmungen
– Widersprüchen in Belastungsaussagen
– Kooperationsbereitschaft (in bestimmten Fällen, z.B. Steuerstrafrecht)
Realistische Einschätzung: Ohne Verteidigung liegt die Verurteilungsquote bei über 80 %. Mit spezialisierter Verteidigung erreichen wir in über 60 % der Fälle eine Verfahrenseinstellung im Ermittlungsverfahren.
Regelfall: Sie tragen die Kosten zunächst selbst. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert und der Anzahl der Verfahrensstadien.
Rechtsschutzversicherung: Zahlt meist nur bei Einstellung oder Freispruch – und oft nur teilweise. Viele Versicherungen haben Ausschlussklauseln für bestimmte Delikte.
Bei Freispruch: Der Staat trägt die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Vereinbarte Honorare müssen Sie dennoch selbst tragen.
Wir bieten:
– Transparente Kostenklärung im Erstgespräch
– Flexible Zahlungsoptionen
– Ratenzahlung bei Bedarf
– Pauschalhonorare für klar definierte Leistungen
Ermittlungsverfahren: Mehrere Monate (3–12 Monate je nach Komplexität)
Zwischenverfahren (Anklageerhebung bis Hauptverhandlung): 3–6 Monate bei Amtsgerichten, 6–12 Monate bei Landgerichten
Hauptverhandlung: Einfache Fälle: 1–2 Verhandlungstage. Komplexe Fälle: Mehrere Monate mit zahlreichen Verhandlungstagen.
Gesamtdauer: Meist 6–18 Monate vom Bekanntwerden der Vorwürfe bis zum Urteil.
Wichtig: Je früher wir eingreifen, desto höher die Chance auf eine frühe Verfahrenseinstellung.
Antragsdelikte (z.B. sexuelle Belästigung, Beleidigung, einfache Körperverletzung):
Ja, der Anzeigeerstatter kann den Strafantrag innerhalb von 3 Monaten zurückziehen. Danach wird das Verfahren in der Regel eingestellt.
Offizialdelikte (z.B. Vergewaltigung, Raub, BTM-Delikte, Steuerhinterziehung):
Nein, die Staatsanwaltschaft muss das Verfahren weiterverfolgen, auch wenn die anzeigende Person die Anzeige zurückzieht. Ein Aussagewiderruf kann jedoch die Einstellungschancen erhöhen.
Häufige Motive:
– Beziehungskonflikte (Trennungen, Sorgerechtsstreitigkeiten)
– Rache und Eifersucht
– Finanzielle Interessen (Schadensersatzforderungen)
– Manipulation durch Dritte
– Nachträgliche Reue oder Scham
– Psychische Störungen oder Persönlichkeitsstörungen
Unsere Prüfung:
– Widersprüche in den Aussagen
– Anzeichen von Beeinflussung
– Eigene Vorteile des Belastungszeugen
– Aussagepsychologische Gutachten
In Aussage-gegen-Aussage-Fällen ist die Verteidigungsstrategie entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.
Ja, das kann passieren. In Strafverfahren ist das Smartphone oft ein zentrales Beweismittel, etwa wegen Chats, Fotos, Standortdaten oder Social Media. Eine Durchsuchung oder Beschlagnahme ist jedoch nicht „einfach so“ zulässig, sondern grundsätzlich nur auf einer rechtlichen Grundlage, meist per richterlichem Beschluss. In Eilfällen kann auch die Staatsanwaltschaft oder Polizei anordnen, das wird später überprüft.
Wichtig: Leisten Sie keinen Widerstand, aber geben Sie keine Passwörter heraus und entsperren Sie das Gerät nicht freiwillig, ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben. Jede vorschnelle Mitwirkung kann Ihre Verteidigung schwächen. Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht, damit Akteneinsicht beantragt und die Rechtmäßigkeit der Maßnahme sowie das weitere Vorgehen sofort geprüft werden.
Grundsatz: Das Verfahrensgeheimnis schützt Sie. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht informieren nur Sie und Ihren Verteidiger.
Ausnahmen:
– Tat im beruflichen Kontext: Bei Amtsdelikten oder Straftaten am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber informiert werden.
– Kindeswohlgefährdung: Bei Straftaten gegenüber Kindern werden Jugendämter informiert.
– Medienberichterstattung: Bei spektakulären Fällen kann es zu Presseberichterstattung kommen (meist unter Ausschluss des Namens).
GLADICA Rechtsanwälte
Soforthilfe durch hochspezialisierte Strafverteidiger im Strafrecht
Lassen Sie falsche Beschuldigungen oder die erste Panik nicht über Ihre Zukunft entscheiden. Ihre Verteidigung beginnt mit Ihrer Nachricht an uns. Füllen Sie jetzt das Kontaktformular aus und vereinbaren Sie eine vertrauliche Beratung mit einem unserer spezialisierten Strafverteidiger.